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TV Badenstedt beschließt Satzungsänderungen

Im Rahmen der heute durchgeführten, außerordentlichen Mitgliederversammlung des TV Badenstedt von 1891 e. V. standen drei Satzungsänderungsanträge zur Abstimmung, die alle einstimmig bestätigt wurden. Die Erweiterung des § 2.5 wurde von der Fußball- wie auch Handballsparte eingebracht, mit dem Ziel dem Verein ein entsprechendes Regelwerk zu ermöglichen, um entsprechende Zuwiderhandlungen zu verfolgen.


  1. Beschluss zur Erweiterung des § 2.5 der TVB-Satzung: "Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Glaube, sozialer Stellung , Kultur und sexueller Identität eine sportliche Heimat. Zudem soll sich der Verein weltanschaulich, parteipolitisch und konfessionell neutral verhalten, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und sich zu den Menschen-rechten bekennen. Allen rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie diskriminierenden Verhaltensweisen soll entgegengetreten werden“.

  2. Beschluss zur Anpassung und Erweiterung des § 8.2 der TVB-Satzung: "Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet im ersten Quartal des Jahres statt. Der Termin muss 14 Tage vorher vom Vorstand durch digitales Rundschreiben, Aushang, Presseveröffentlichung oder auf der Vereinshomepage unter Angabe der Tagesordnung bekannt gegeben werden. Anträge zur Tagesordnung einer Mitgliederversammlung müssen 21 Tage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden."

  3. Beschluss zur Präzisierung des § 5.5 der TVB-Satzung: „Die Beendigung der Mitgliedschaft ist unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen zum Quartalsende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein zu erfolgen“.

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